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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum Strohhutfest-Angebot in der swiFT-App

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Strohhutfest-Angebot in der swiFT-App der Stadtwerke Frankenthal GmbH, Wormser Str. 111, 67227 Frankenthal.

Mit der Teilnahme werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.

  • Das Angebot gilt im folgenden Zeitraum: Donnerstag, den 30.05.2024 14:00 Uhr bis Sonntag, den 02.06.2024 21:00 Uhr.
  • Es werden jeden Tag 1.000 „Gratis-Schorle“ (Freigetränke) in das Angebot eingestellt. Jeder App-User hat die Möglichkeit, das Angebot einmalig zu nutzen. Die Verfügbarkeit wird im Angebot entsprechend angezeigt.
  • Der App-User hat die Wahl zwischen 0,5 l Riesling-Schorle, Weißherbst-Schorle, Bier und Softgetränken.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine „Gratis-Schorle“.
  • Das Angebot kann nur am Stand der Freiwilligen Feuerwehr in der Erkenbertruine in 67227 Frankenthal auf dem Strohhutfest 2024 eingelöst werden. Hierzu muss ein QR-Code über die App gescannt werden. Das Hinweisfeld über die Einlösung muss dem Personal im Stand der Freiwilligen Feuerwehr vorgezeigt werden.
  • Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Bei Ausgabe des Getränks muss Glaspfand durch den App-User entrichtet werden. Das Glaspfand ist nicht Bestandteil des Angebots.
  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausgabe von alkoholischen Getränken nach § 9 Jugendschutzgesetz: Die Ausgabe von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken, Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken ist an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht gestattet.
  • Der Kunde kann aufgefordert werden, einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen, um sein Alter zu bestätigen, bevor das Freigetränk ausgehändigt wird.

Datenerfassung

Durch das Scannen des QR-Codes können bestimmte Daten erfasst werden, wie z.B. Datum und Uhrzeit des Scans und Informationen über das Gerät, das den Scan durchführt. Diese Daten werden nur zum Zwecke der Durchführung der Aktion erhoben und verarbeitet.

Datenschutz

Der Veranstalter verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur zum Zwecke der Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern durch die Nutzung der QR-Code-Funktion entstehen.

Änderung der Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen jeder Zeit zu ändern und/oder zu erweitern.

Stand 15. Mai 2024

Teilnahmebedingungen zu Gewinnspielen

Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an den Gewinnspielen über die Facebook- und Instagram-Seite des Veranstalters Stadtwerke Frankenthal GmbH, Wormser Str. 111, 67227 Frankenthal.

Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.

  •  Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook / Instagram, es wird weder von Facebook / Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert.
  •  Der Zeitraum des Gewinnspieles ist im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben.
  • Der Gewinn bzw. die Anzahl der Gewinne werden im Gewinnspiel-Posting benannt.
  • Die Teilnahme erfolgt entweder, indem das Gewinnspiel-Posting geliked wird („Gefällt-mir“ klicken) und/oder über einen Kommentar unter dem jeweiligen Post. Mehrere Kommentare einer Person werden als einzelne Teilnahme dieser Person gewertet. Die genaue Beschreibung und der Ablauf wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting bekannt gegeben. 
  • Eine Teilnahmeberechtigung (z.B. Alter, Wohnort, Seitenabonnent) wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben.

Wir unterscheiden:

  • Grundversorgungsgebiet: Frankenthal inkl. aller Vororte, sowie die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim (ohne Lambsheim)
  • Netzgebiet: Frankenthal inkl. aller Vororte, die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim (ohne Lambsheim) sowie Bobenheim-Roxheim
  • Kommentare, die gegen die Facebook- bzw. Instagram-Richtlinien, deutsches Recht und/oder das Copyright verstoßen, werden sofort nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. 
  • Der bzw. die Gewinner werden nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
  • Der bzw. die Gewinner werden über die Facebook- bzw. Instagram- Kommentarfunktion des Postings informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 5 Werktagen bei der Stadtwerke Frankenthal GmbH melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, erlischt der Anspruch auf den Gewinn bzw. kann der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost werden. Bei zeitnahen Workshops / Veranstaltungen kann die Frist u.U. variieren und wird in dem Gewinner-Posting (Gewinnbenachrichtigung) explizit angegeben.
  • Es werden alle Facebook- bzw. Instagram-Namen der Teilnehmer zur Gewinnermittlung erfasst und gespeichert. Alle Kommentare auf Facebook / Instagram bleiben über das Gewinnspiel hinaus bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Unsere Datenschutzerklärung ist hier: www.stw-frankenthal.de/footer/datenschutz.html hinterlegt.
  • Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass der Name im Falle des Gewinns auf der Facebook- bzw. Instagram-Seite des Gewinnspielanbieters veröffentlicht wird.
  • Zusatz Workshops / Veranstaltungen: Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter die unwiderrufliche Berechtigung, Bildaufnahmen des Teilnehmers herzustellen oder herstellen zu lassen, sowie diese Aufnahmen – selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen – ganz oder teilweise beliebig häufig – öffentlich zugänglich zu machen (z.B. Social Media, Homepage) und zu archivieren, in Datenbanken einzuspeisen, zu vervielfältigen und in Print-Medien zu nutzen. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt man sich damit einverstanden. Eine schriftliche Einverständniserklärung wird bei der Teilnahme am Workshop unterschrieben.  
  • Geschenk-Gutscheine werden für Waren-, Dienstleistungen oder zum Besuch kultureller Veranstaltungen verlost. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des Gutscheinwertes.

Stand August 2022

Teilnahmebedingungen "Kinder- und Jugendfreizeiten"

Gemeinsame Freizeiten für Kinder und Jugendliche sind besonders wichtig für Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz. Sie bieten zeitliche und räumliche Freiräume, damit sich die Kids von ihren alltäglichen Erfahrungen abgrenzen und über sie hinausgehen können. Das ist wichtig für die körperliche und emotionale Entwicklung.

Hier setzt unsere Aktion „Ferienfreizeit“ an: Wir unterstützen Kinder- und Jugendfreizeiten unserer Sponsoring-Partner  in unserem Grundversorgungsgebiet (maximal 3 pro Partner / Jahr) mit einem Zuschuss von jeweils 150 EUR.

Teilnahmebedingungen:

  • Abschluss eines Sponsoring-Vertrags mit den Stadtwerken Frankenthal
  • Ein Foto der Kinder- und Jugendfreizeit zur freien Veröffentlichung in Facebook und/oder Instagram

Sie haben noch Fragen oder möchten einen Sponsoring-Vertrag anfordern? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit Name des Vereins bzw. Organisators an marketing@stw-frankenthal.de

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