An dieser Stelle veröffentlichen die Stadtwerke Frankenthal marktrelevante Informationen.
Der Wiederverkäufernachweis ist für eine steuerlich korrekte Abwicklung von Mehr- und Mindermengen im Reverse-Charge-Verfahren (RC) erforderlich. Beiden Vertragspartnern muss der Wiederverkäufernachweis des jeweiligen anderen vorliegen.
Sie haben noch Fragen?
Team Marktprozesse
Telefon: Telefon: 06233 602-195