Solarstrom produzieren ohne eigenes Dach

Mini-Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, sind mit einer maximalen Einspeiseleistung des Wechselrichters von bis zu 800 Watt erlaubt, die Solarmodule dürfen bis zu 2.000 Watt Leistung erbringen.

Wissenswertes zur Installation Ihres Balkonkraftwerks

Ab sofort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die bei der Installation zu beachten sind.

Laut Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung ist eine Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog privilegierter Maßnahmen geplant. Danach darf die Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht mehr ohne stichhaltige Gründe abgelehnt werden. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen, zum Beispiel bei einer Montage an der Hauswand oder auf dem Dach. Darüber hinaus gibt es weitere Ausschlussgründe für eine Montage. Sprechen Sie dafür am besten mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Eigentümergemeinschaft.

Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.

Technische Hinweise:
Informationen des VDE FNN zum Balkonkraftwerk

Sollte Ihr aktueller Stromzähler nicht für den Betrieb eines Balkonkraftwerkes geeignet sein, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei austauschen. Bitte kontaktieren Sie uns unter anmeldung.eeg@stw-frankenthal.de – am besten mit einem Foto Ihres aktuellen Zählers. Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen!
 

Alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme angemeldet werden. Falls Sie ein Balkonkraftwerk installieren möchten, bitten wir Sie, uns vor Inbetriebnahme über Ihr Vorhaben zu informieren. So können wir Sie bestmöglich unterstützen!

zur Registrierung
 

Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung. 

Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über eine Anmeldung durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf Einspeiser werden.

In bestimmten Fällen ist die vereinfachte Anmeldung eines Balkonkraftwerks nicht möglich:

• Falls bereits eine PV-Anlage hinter dem Zähler in Betrieb ist, muss das Balkonkraftwerk wie eine reguläre PV-Anlage angemeldet werden.
• Die maximale Wechselrichterleistung pro Zähleranlage beträgt 800 Watt. Mehrere Balkonkraftwerke, die zusammen diese Grenze überschreiten, gelten als gewöhnliche PV-Anlagen und müssen entsprechend registriert werden.

Solarpaket I - das ändert sich für Sie

Bei Balkonkraftwerken mit unentgeltlicher Abnahme des Überschussstromes entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt weiterhin bestehen. Eine Angabe der Zählernummer muss zur Zuordnung bei der Registrierung angegeben werden.

Zudem können jetzt Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung von maximal 2 kWp Modulleistung und 800 Watt Wechselrichternennleistung angemeldet werden. Der Betrieb der Balkonkraftwerke vor dem Umbau auf einen 2-Richtungszähler ist neuerdings zulässig.

Eine Verpflichtung zur Einbindung entfällt, wenn das Balkonkraftwerk gemäß § 14a EnWG mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen betrieben wird. Dieses Balkonkraftwerk wird nicht in der Anlagenzusammenfassung berücksichtigt.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme angemeldet werden. Bitte informieren Sie das Marktstammdatenregister über zukünftigen Änderungen (z.B. Erweiterung, Austausch oder Demontage).

Für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister (MaStR) werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • Technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Zählernummer

Antworten auf häufige Fragen

Das hier genannte „Balkonkraftwerk“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.

Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z.B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Diese sind mit Inkrafttreten des Solarpakets I ab dem 1. Juni 2024 erlaubt. Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.

Für die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks ist kein Zählerwechsel erforderlich.

Ihre Ansprechpartner zur Anmeldung und Genehmigung

Vladyslav Scherbak

Vladyslav Scherbak

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon: Telefon: 06233 / 602-520