Für die Abwicklung der Netznutzung sind bei Vertragsabschluss weitere Dokumente zwischen den Vertragspartnern auszutauschen: EDIFACT-Zertifikat und Wiederverkäufernachweis.
Der Wiederverkäufernachweis ist für eine steuerlich korrekte Abwicklung von Mehr- und Mindermengen im Reverse-Charge-Verfahren (RC) erforderlich. Beiden Vertragspartnern muss der Wiederverkäufernachweis des jeweiligen anderen vorliegen.
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Team Marktprozesse
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