Als Verbraucher sind Sie für einen ordnungsgemäßen Zustand ihres Trinkwassersystems verantwortlich. Dazu sind bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen nötig.  

Die sogenannten Anschlussnehmer (Betreiber von Trinkwasserinstallationen) sind für einen ordnungsgemäßen Zustand ihrer Wasserinstallationen verantwortlich. Eine Wasserinstallation umfasst Ihr gesamtes Kalt- und Warmwassersystem für Trinkwasser innerhalb eines Gebäudes. Um zum Beispiel Rücksaugen von verunreinigtem Wasser in die häusliche Trinkwasserinstallation oder in das öffentliche Versorgungsnetz zu vermeiden, sind wiederkehrende Instandhaltungen vorzunehmen. Unter anderem sind Rückflussverhinderer einer jährlichen Inspektion und Wartung zu unterziehen. Wir empfehlen daher, eine Fachfirma mit den regelmäßigen Inspektionen/Wartungen zu beauftragen. 

Installateurs-Verzeichnis 

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Machen Sie Ihr Trinkwasser urlaubsfit  

Wenn Sie in den Urlaub fahren, müssen Sie bestimmte technische Vorgaben bezüglich ihrer Wasserinstallation beachten. Diese Vorgaben sind in der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 geregelt. Während der Urlaubszeit muss sichergestellt sein, dass entweder der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt wird.   

Weitere Informationen 

...bedeutet, dass das Trinkwasser in der Anlage regelmäßig vollständig ausgetauscht wird. Dazu müssen alle Wasserhähne und andere Entnahmestellen im Gebäude wie Duschen, Toiletten etc. mindestens alle sieben Tage – besser noch alle drei Tage – genutzt werden. 

Wer in der nächsten Zeit tatsächlich gar kein Trinkwasser mehr benötigt, für den ist eine vorübergehende Stilllegung die bessere Alternative. In dem Fall wird die Installation am Hausanschluss abgesperrt. Ist nicht das ganze Gebäude betroffen, muss die Absperrarmatur in der Zuleitung zur einzelnen Wohn- / Geschäftseinheit abgesperrt werden. Da die Installation mit Trinkwasser befüllt bleibt, sollte bei der späteren Inbetriebnahme das Wasser an allen Entnahmestellen so lange laufen gelassen werden, bis sich die (kalte) Temperatur nicht mehr ändert. 

Wer sich unsicher ist, welcher Weg der richtige ist, sollte sich direkt an einen SHK-Betrieb (Sanitär-Heizung-Klima) wenden. Die Zuständigkeit der Stadtwerke endet hinter dem Hausanschluss. Für die Installationen im Gebäude sind die entsprechenden Handwerksbetriebe zuständig. 

Im Netzgebiet der Stadtwerke Frankenthal sind bei entsprechenden Arbeiten an hausinternen Trinkwasseranlagen die Trinkwasserverordnung, die Beschichtungsleitlinie des Umweltbundesamtes und die DVGW-Richtlinien zu beachten. Nach § 12 Abs. 2 und Abs. 4 der AVBWasserV sowie nach § 17 Abs. 1 TrinkwV sind Anschlussnehmer (Kunden) und Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) verpflichtet, die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Derzeit gibt es weder ein durch das Umweltbundesamt zugelassenes Dichtungsmaterial auf Epoxidharzbasis, noch entsprechende DVGW-Arbeitsblätter zur Epoxidharzsanierung. Somit entsprechen diese Verfahren nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aus trinkwasserhygienischer Sicht fehlen zurzeit noch relevante Datengrundlagen und Voraussetzungen zum Verfahren der Epoxidharzbeschichtung. 
 
Aus diesen Gründen und insbesondere aus Gründen der Gesundheitsgefährdung ist die Sanierung häuslicher Trinkwasserinstallationen durch eine Innenbeschichtung mit Epoxidharz im Netzgebiet der Stadtwerke Frankenthal nicht erlaubt. 

Informationen für Inhaber von Eigenwasserversorgungsanlagen 
 
Zu Eigenwasserversorgungsanlagen zählen zum Beispiel Regenwassernutzung, eigene Hausbrunnen oder Badewasserabläufe, die zusätzlich zu einem Trinkwasseranschluss im Haus genutzt werden. Nicht eingeschlossen ist die ausschließliche Nutzung außerhalb des Hauses, z.B. zur Gartenbewässerung.  

Die Anlagen müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Rückwirkungen auf das Trinkwasser der öffentlichen und häuslichen Wasserversorgung jederzeit ausgeschlossen sind: 

  • keine Verbindung von Trink- und Brauchwasser 
  • eindeutige, farbliche und dauerhafte Kennzeichnung von Brauchwasserleitungen 
  • eindeutige Kennzeichnung aller Entnahmestellen für Brauchwasser und deren Sicherung vor unbefugter Nutzung 
  • Bau von Regenwassernutzungsanlagen durch anerkannte Fachfirmen 

 
Die Gesundheitsbehörde und das Wasserversorgungsunternehmen sind über die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Außerbetriebnahme von Anlagen zu informieren.  

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Christian Kiefer

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