Wallbox beim Netzbetreiber anmelden

Da sich immer mehr Menschen für ein Elektroauto entscheiden und es zu Hause laden wollen, wächst die Belastung für die Stromnetze. Darum ist es für die Stadtwerke Frankenthal wichtig zu wissen, wo sich Lademöglichkeiten in ihrem Netz befinden - egal, ob es sich um eine kleine Wallbox zu Hause oder eine große Schnellladesäule im öffentlichen Bereich handelt. Nur so können wir als Netzbetreiber die Auslastung des lokalen Stromnetzes genau abschätzen, eine Überlastung verhindern und die Netzstabilität sichern. 

Wer muss eine Wallbox anmelden?

Alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von ihrer Leistung. 

So kommt die Wallbox ans Netz 

Ladeeinrichtungen bis 11 kW anmelden 

Bei einer Wallbox bis 11 kW Ladeleistung sind Sie in der Lage, zügig mit dem ersten Tanken zu beginnen. Denn bis 11 kW ist Ihre Wallbox nur anmeldepflichtig. Füllen Sie dazu einfach unser Online-Formular zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge aus. Neben den persönlichen Daten werden Informationen zur Ladeeinrichtung wie Ladeleistung, Anzahl der Ladepunkte und Datum der Inbetriebnahme – falls bereits erfolgt – abgefragt. Wir prüfen anschließend alle Angaben.  

Wallbox anmelden

Technische Vorgaben, die zu beachten sind: 

Um die Installation und Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung kümmert sich ein Elektrofachunternehmen Ihrer Wahl. Sobald es die Ladestation aufgebaut und an die Stromverteilung angeschlossen hat, gibt es den Stadtwerken Frankenthal Bescheid. 

Ladeinrichtungen über 12 kW anmelden und genehmigen lassen 

Bei einer Wallbox mit einer Leistung über elf Kilowatt (kW) für schnelleres Laden,  benötigen Sie vor der Installation und Inbetriebnahme zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Netzbetreibers. Stellt sich heraus, dass die Kapazität des heimischen Netzes nicht ausreicht, müssen Sie durch bauliche Maßnahmen nachbessern. 

Wallbox mit mehr als 12 kW Ladeleistung anmelden
 

Netzdienliche Steuerungsmöglichkeit von Ladestationen 

Um den sicheren Betrieb des Netzes bei einer hohen Elektroauto-Quote gewährleisten zu können, ohne Austausch sämtlicher Leitungen, muss das Netz intelligenter werden. Private Ladeeinrichtungen für E-Mobility sind ab einer Leistung von 4,2 Kilowatt (kW) nach §14a EnWG steuerbar auszuführen. Hierfür gibt es eine Auswahl verschiedener Module zur Reduzierung der Netzentgelte. 

Baukostenzuschuss  

Durch den Anschluss von Ladestationen wird die Leistungsreserve im Netz verringert. Bis zu einer benötigten Leistung von 30 kW pro Grundstück ist eine Erhöhung der Leistung kostenlos. Oberhalb dieser Freigrenze fällt ein Baukostenzuschuss für die bereits geleisteten und künftig nötigen Netzausbaumaßnahmen an. Die Preise hierfür können unserem Preisblatt „Netzanschluss“ entnommen werden und variieren je nach Nutzung des Anschlusses (Haushalt bzw. sonstige Nutzung). Der neue Netzanschlussvertrag, in dem diese Leistung zugesichert wird, wird Ihnen danach automatisch zugesendet. 

Unser Wallbox-Angebot 

Ihre Ansprechpartner zur Anmeldung und Genehmigung

Vladyslav Scherbak

Vladyslav Scherbak

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon: Telefon: 06233 602-520