Netzanschluss Erdgas
Für den Anschluss von Letztverbrauchern im Netz mit Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Frankenthal GmbH die entsprechenden Bedingungen der NDAV, die wir nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung stellen.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) (PDF, 82 KB)
- Ergänzende Bedingungen (PDF, 246 KB)
- Technische Anschlussbedingungen TAB
- AGB für Netzanschluss und Anschlussnutzung - ab Mitteldruck
Informationen über die technischen Mindestanforderungen zum Anschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, Weiterverteilnetzen, Direktleistungen, etc. sind den jeweils gültigen DVGW Vorschriften zu entnehmen.
Die sogenannten Anschlussnehmer (Betreiber von Gasgeräten und Gasleitungen) sind für einen ordnungsgemäßen Erhalt des Zustandes ihrer Gasanlagen ebenso verantwortlich, wie wir es auch im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen kennen. Welche Maßnahmen für den Erhalt der Sicherheit einer Erdgasanlage getroffen werden sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Unter anderem prüft der Schornsteinfeger bei Neuanlagen die Abgasanlage und die Verbrennungsluftversorgung der Gasfeuerstätten im Rahmen seiner Abnahmen. Ähnliche Überprüfungen werden von Schornsteinfegern an den Gasfeuerstätten im Bestand durchgeführt. Was ist aber mit den Gasleitungen? Laut Vorschrift müssen zum Beispiel Gas-Innenleitungen alle 12 Jahre einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung ("Dichtheitsprüfung") durch einen Fachbetrieb unterzogen werden. Erdverlegte Gasleitungen müssen in der Regel alle 4 Jahre einer solchen Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfungen sollten durch einen eingetragenen Fachbetrieb durchgeführt und entsprechend vom Betreiber der Gasanlage beauftragt werden. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt sich dringend eine jährliche Inspektion der Gasgeräte durch einen Fachbetrieb und eine entsprechende bedarfsabhängige Wartung (Abschluss eines "Wartungsvertrages"). Eine jährliche Hausbegehung (Inaugenscheinnahme der Anlage) hingegen kann von einem gasfachlichen Laien anhand der Broschüre "Erdgas-Jahres-Check / Hausschau" selbst durchgeführt werden.
Für detaillierte Informationen fordern Sie bitte die für Sie kostenlosen Broschüren "Erdgas mit Sicherheit!" und "Erdgas-Jahres-Check" unter (06233) 602-215 an.
Installateure und Bezirksschornsteinfeger
Die eingetragenen Fachbetriebe finden Sie hier: