Tarifinformationen
Der Standard-Tarif ERDGAS basic
Sie haben keinen Vertrag für Erdgas abgeschlossen? Im Zweifel sind Sie als Privathaushalt bei Gasbedarf im Niederdruck dennoch mit Erdgas versorgt. Darauf haben Sie sogar gesetzlichen Anspruch (§ 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz). In Frankenthal und Umgebung sind wir für die sogenannte Grundversorgung mit Erdgas verantwortlich. Der Grundversorgungs-Tarif greift immer dann, wenn Sie keinen anderweitigen Sondervertrag für Ihre Erdgaslieferung abgeschlossen haben - also beispielsweise ab dem Zeitpunkt, wenn Sie in eine neue Wohnung oder Haus einziehen. In dem Fall schicken wir Ihnen innerhalb von sechs Wochen ein Begrüßungsschreiben mit den aktuellen Konditionen der Grundversorgung zu und legen auch ein Angebot für einen attraktiven Sondertarif bei. Die Grundversorgung hat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.