Klimaneutrale Wärmeversorgung 

Die Stadtwerke Frankenthal wollen den Aufbau eines zukunftsfähigen und klimafreundlichen Wärmenetzes in der Region ermöglichen. Eine entscheidende Grundlage für diese Planung ist eine geförderte Machbarkeitsstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Diese Studie simuliert den möglichen Ausbau des Wärmenetzes in Frankenthal und liefert wichtige Erkenntnisse für die kommunale Wärmeplanung. Zudem zeigt sie potenzielle Wärmequellen auf und dient als Grundlage für die Ausweisung von Fernwärmegebieten. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung, die nicht nur den Anforderungen einer modernen Stadt entspricht, sondern auch die Klimaziele der Bundesregierung unterstützt.  

Erneuerbare und emissionsarme Wärmequellen im Fokus 

Im Rahmen der BEW-Studie werden verschiedene Möglichkeiten für erneuerbare und emissionsarme Wärmequellen untersucht. Besonders die geplante Großwärmepumpe auf dem Gelände der BASF-Kläranlage in Frankenthal hat das Potenzial, eine Schlüsselrolle in der zukünftigen Wärmeversorgung der Stadt einnehmen. Sie nutzt Abwärme aus industriellen Prozessen und kann damit CO2-freie Fernwärme für tausende Haushalte bereitstellen.  

Die innovative Nutzung von Abwärme hilft, fossile Brennstoffe zu ersetzen und so die CO2-Emissionen deutlich zu senken. Damit leistet dieses Projekt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur nachhaltigen Entwicklung Frankenthals.  

Vorteile der Fernwärme

  • Effiziente Erwärmung von Gebäuden
  • Hohe Sicherheit, keine Verbrennungsvorgänge im Gebäude
  • Energie- und Wartungskosten senken
  • 100% klimafreundlich – ausschließlich CO2-neutrale Wärme
  • Die Wärme kommt direkt aus der Region

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Wärmewende Vorderpfalz


Volkmar Langefeld, Geschäftsführer der Stadtwerke Frankenthal, stellt auf einer Podiumdiskussion in Berlin im September 2024 das Projekt Wärmewende Vorderpfalz vor. 

Startschuss für den Wärmenetzausbau 

Mit der Entscheidung für den Bau der Großwärmepumpe werden die ersten Schritte für den Ausbau des Wärmenetzes in Frankenthal eingeleitet. Diese Anlage bietet die Möglichkeit eines Fernwärmenetzes, das langfristig eine Versorgung größerer Teile der Stadt ermöglicht. Die Stadtwerke Frankenthal planen in enger Abstimmung mit der Stadt den Aufbau eines leistungsfähigen und zukunftssicheren Netzes. Dieses Netz wird sowohl Wohngebiete als auch gewerbliche Kunden effizient und umweltfreundlich mit Wärme versorgen.  

Grundlage für die kommunale Wärmeplanung  

Die BEW-Studie liefert nicht nur eine technische Analyse, sondern auch die strategischen Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung. Aufgabe der Stadt Frankenthal ist es, diese bis spätestens 2028 zu erstellen.  Frankenthal ist damit bestens aufgestellt, um den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen Stadt aktiv zu gestalten. Die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie helfen dabei, den Ausbau des Wärmenetzes optimal zu planen und umzusetzen.  

Die Stadtwerke Frankenthal setzen sich für eine nachhaltige Energiezukunft ein und freuen sich, diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit der Stadt und unseren Kunden zu gehen.  

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden! 

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Zur Eingrenzung des Klimawandels und der damit einhergehenden Folgen, hat die deutsche Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 beschlossen.

Durch die Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Strom und Wärme werden große Mengen an Treibhausgasen verursacht. Diese Treibhausgase haben zur Folge, dass der Klimawandel vorangetrieben wird und es zu einer Zunahme von extremen Wetterereignissen wie Hitzeperioden und Trockenheit oder auch Starkregenereignissen kommt. Das Ziel der Wärmewende ist es, diesen CO2-Ausstoß zu verringern. 

Wir brauchen eine kommunale Wärmeplanung, um alternative Wärmequellen zu finden und eine auf Frankenthal optimal zugeschnittene Wärmeversorgung einzurichten.

Die Voraussetzungen und Bedingungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sind von Region zu Region sehr verschieden. Es gibt unterschiedliche Quellen für erneuerbare Energie oder Abwärme, unterschiedliche Gegebenheiten in der Infrastruktur oder den Verbrauchswerten.

Die kommunale Wärmeplanung ist deshalb dafür da, regionale, auf die Stadt oder Kommune zugeschnittene, Lösungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu finden. Dabei geht es zum einen darum mögliche Wärmequellen zu finden, zum anderen jedoch auch darum, den Wärmebedarf und dessen langfristige Entwicklung zu ermitteln.

Die kommunale Wärmeplanung besteht aus vier wesentlichen Schritten:

1. Bestandsanalyse: Diese beinhaltet die Datenerhebung und Ermittlung des momentanen Stands der Wärmeversorgung und des Wärmebedarfes.

2.  Potentialanalyse: Diese kümmert sich um die Ermittlung der Potentiale bezogen auf erneuerbare Energien, Abwärme oder Effizienzsteigerungen der Gebäude an sich, die durch Sanierungsmaßnahmen erreicht werden könnten.

3. Aufstellung eines Zielszenarios: Hier werden die Ergebnisse aus den ersten beiden Punkten zusammengetragen und eine mögliche neue Wärmeversorgungsstruktur dargestellt.

4. Wärmewendestrategie: Hier werden die konkreten Maßnahmen in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Dazu gehört ebenfalls die Ausweisung der voraussichtlichen Versorgungsgebiete mit Fernwärme.

Es ist klar, dass die Wärmeplanung und die Maßnahmen nicht von heute auf morgen umgesetzt sind. Um die sich verändernden Rahmenbedingungen oder Lerneffekte aus Maßnahmen zu berücksichtigen, wird die Wärmeplanung in einem regelmäßigen Rhythmus von 5 Jahren überprüft und angepasst.

Die kommunale Wärmeplanung, also das vorher beschriebene Zielszenario mit einem Maßnahmenkatalog und einer Info über die  Wärmeversorgungsgebiete, muss bis einschließlich 30. Juni 2028 in Frankenthal vorhanden sein.

Der erstellte Wärmeplan soll Auskunft über die Zukunft der Wärmeversorgung im Stadtgebiet geben. Dieser Plan soll die Eigentümerinnen und Eigentümer zukünftig über die entstehende Energieversorgung in ihrer Umgebung informieren.

Eine Energieberatung kann bei den Stadtwerken Frankenthal über die Adresse energieberatung@stw-frankenthal.de angefragt geben. Sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind, werden die Stadtwerke ebenfalls Auskunft über eine mögliche Fernwärmeerzeugung geben.

Die Stadtwerke Frankenthal informieren gerne, sobald es geeignete Förderprogramme gibt.

Wie und wann die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung erfolgt, wird durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz geregelt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt dabei sämtliche Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden und die Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Das bedeutet, dieses Gesetz richtet sich an die Gebäudeeigentümer.

Der ursprüngliche Entwurf der GEG-Novelle sah eine strikte Einführung der 65-Prozent-Regel zum 1. Januar 2024 vor. Nachdem dies eine große öffentliche Debatte und auch Diskussionen innerhalb der Regierungsparteien auslöste, wurde diese Frist in einem neuen Entwurf des GEG abgemildert. Die „Abmilderung“ bestand in erster Linie darin, dass die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetz mit der zeitlichen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung verknüpft wurde.

Wenn eine Stadt oder Kommune also nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetztes (WPG) einen Wärmeplan erstellt und die voraussichtlichen Versorgungsgebiete definiert, hat dies direkte Auswirkungen auf das 65-Prozent-Gebot des GEG, das im Anschluss an die Veröffentlichung des Wärmeplans in Kraft tritt.

Nein. Bestehende fossil betriebene Heizungen mit Erdöl oder Erdgas können weiterverwendet und dürfen auch repariert werden. Sollte die alte Heizung nicht mehr funktionieren und kann auch nicht mehr repariert werden, muss diese durch eine Heizungsanlage, die den neuen Standards entspricht, mit einer möglichen Übergangsfrist von 5 Jahren ersetzt werden.

Sollten Sie einen Neubau planen, gibt das GEG die neuen Anteile an regenerativen Energien vor. Hierzu zählt z.B. Strom aus Photovoltaik, Bioöl, Holzpellets, Umweltwärme oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.

Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen

In einigen Fällen z.B. bei Mehrfamilienhäusern, dem Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilien-Hauses, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind usw. können Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen auf Sie zukommen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihren Bezirksschornsteinfegern, ob Ihre Heizung von dieser Verpflichtung betroffen sein könnte.

Auch die Verbraucherzentrale ist ein guter Ansprechpartner.  

Momentan wird der Einbau einer neuen Heizung nicht von der Stadt Frankenthal gefördert.

Sie können sich bei der Verbraucherzentrale über mögliche Fördermittel informieren. 

Da die kommunale Wärmeplanung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Wir halten Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden.