Der Absicherungs-Tarif für den Notfall
Die Ersatzversorgung ist ein Absicherungs-Tarif für den Notfall. Dieser greift zum Beispiel, wenn Sie einen Strom-Sondervertrag bei einem Lieferanten gekündigt und keinen neuen Anschlussvertrag abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung kommt auch dann zum Tragen, wenn Ihr Lieferant die Belieferung mit Strom zum Beispiel in Folge einer Insolvenz einstellt. In diesen Notfällen sind wir mit unserem Absicherungs-Tarif STROM Ersatzversorgung für Sie da. Die Ersatzversorgung kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit müssen Sie einen neuen Stromvertrag abschließen. Sonst rutschen Sie automatisch in den Standard-Grundversorgungstarif STROM basic.
Wir empfehlen Ihnen einen unserer günstigen Sonderverträge mit Preisgarantie abzuschließen, den Sie zudem in 100% Ökostrom-Qualität beziehen können.