Vermarktung Ihres Photovoltaik-Stroms
Für Strom aus Ihrer Photovoltaik-Anlage, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine so genannte Einspeisevergütung. Die Höhe der Vergütung kann über die Homepage der Bundesnetzagentur unter dem Stichwort "Fördersätze für Solaranlagen" abgerufen werden. Sie ist grundsätzlich abhängig von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Vergütungssätze werden für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.
Ihre Anlage fällt bald aus der Förderung? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Photovoltaik-Anlage weiter nutzen können. Von einer Einspeisung zu Marktpreisen, einer Umrüstung auf Eigenverbrauch bis hin zur Direktvermarktung. Wir empfehlen Ihnen unser Angebot für „Post-EEG-Anlagen“: Wir nehmen den gesamten Strom ab, den Ihre Photovoltaik-Anlage erzeugt und Sie erhalten eine Vergütung in Abhängigkeit des aktuellen Marktwertes.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei der Neuinstallation einer Photovoltaikanlage – insbesondere in Gebieten mit hohem Taubenaufkommen – ein präventiver Taubenschutz.
Ihr Photovoltaik-Installateur hilft Ihnen gerne weiter:
Bereits bei der Montage der Photovoltaikanlagen kann durch kleinere technische Maßnahmen problemlos ein wirksamer Taubenschutz durch einen tierschutzkonformen Rundum-Schutz umgesetzt werden, ohne die Belüftung der Photovoltaik-Module dabei einzuschränken.
Besser Vorsicht als Nachsicht:
Ist die Besiedlung bereits erfolgt, müssen Vergrämungsmaßnahmen tier- und artenschutzkonform erfolgen (§ 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes). Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass keine Tiere, insbesondere auch keine unselbständigen Jungtiere eingeschlossen werden oder Tiere sich verfangen und verletzen können.
Alle nachträglichen Maßnahmen führen immer zu hohen Folgekosten.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen oder Rat zum Thema Taubenschutz und -hilfe
Sarah Tretter: 0178 1854127
(Stadttaubenhilfe Frankenthal e.V. und Ehrenamtliche Wildvogelhilfe e.V.)