Der Absicherungs-Tarif für den Notfall

Die Ersatzversorgung ist ein Absicherungs-Tarif für den Notfall. Dieser greift zum Beispiel, wenn Sie einen Erdgas-Sondervertrag bei einem Lieferanten gekündigt und keinen neuen Anschlussvertrag abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung kommt auch dann zum Tragen, wenn Ihr Lieferant die Belieferung mit Erdgas zum Beispiel in Folge einer Insolvenz einstellt. In diesen Notfällen sind wir mit unserem Absicherungs-Tarif ERDGAS Ersatzversorgung für Sie da. Die Ersatzversorgung kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit müssen Sie einen neuen Erdgasvertrag abschließen. Sonst rutschen Sie automatisch in den Standard-Grundversorgungstarif ERDGAS basic.   

Wir empfehlen Ihnen einen unserer günstigen Sonderverträge mit Preisgarantie abzuschließen, den Sie zudem in 100% Ökogas-Qualität beziehen können.

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Darum lohnt es sich, Kunde der Stadtwerke Frankenthal zu sein 

  • Persönliche und kompetente Beratung - vor Ort, online oder am Telefon
  • 24/7-Online-Kundenportal
  • Unterstützung von nachhaltigen, sozialen und kulturellen Projekten in der Region

Ein Erdgastarif-Wechsel ist jederzeit möglich. Das Beste daran: Sie können sich entspannt zurücklehnen. Alle Formalitäten mit dem bisherigen Anbieter übernehmen wir. Die Gasversorgung ist während des Wechsels zu jeder Zeit garantiert. 

Häufige Fragen und Antworten

Die Ersatzversorgung ist ein Absicherungs-Tarif für den Notfall. Dieser greift, wenn Sie kein Vertragsverhältnis mit einem Lieferanten haben. Die Ersatzversorgung kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. Danach rutschen Sie automatisch in den Standard-Grundversorgungstarif ERDGAS basic, wenn Sie keinen anderen Erdgas-Sondertarif abgeschlossen haben.
 

Die Ersatzversorgung ist ein Absicherungstarif für den Notfall. Darum können Sie auch maximal drei Monate Erdgas daraus beziehen. In dieser Zeit sollten Sie einen Erdgas-Sondertarif abschließen.
 

Bei den Stadtwerken Frankenthal profitieren Sie nicht nur von günstigen Stromtarifen, sondern auch vom persönlichen Service vor Ort: Wir kümmern uns schnell um Ihre Anliegen. Wir bieten Ihnen eine sichere, komfortable und einfache Stromversorgung. Und als lokaler Versorger unterstützen und fördern wir nachhaltige, soziale und kulturelle Projekte in unserer Region. Sie sehen – viele gute Gründe sprechen für uns, Ihren Versorger vor Ort!
 

Berechnen Sie hierzu einfach Ihren Erdgaspreis in unserem Preisrechner und bestellen Sie im nächsten Schritt zum Beispiel unseren Kundenliebling ERDGAS fix. Wir übernehmen den Rest. Aus der Grundversorgung können Sie innerhalb von 14 Tagen in einen Sondertarif wechseln. 
 

Ja! Mit einem kleinen Aufpreis erhalten Sie unseren ERDGAS fix in 100% Ökogas-Qualität und leisten einen weiteren Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. 

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Nein. Sie werden übergangslos auf ERDGAS fix umgestellt. Falls wider Erwarten doch ein Problem beim Wechsel auftreten sollte, werden wir Sie weiterhin mit Erdgas versorgen.  
 

Wir übernehmen alle Formalitäten, inklusive einer eventuellen Kündigung bei einem anderen Anbieter – und das kostenlos. Einfach den Tarif online in unserem Preisrechner abschicken, den Rest erledigen wir. Ihre Erdgasversorgung ist während des Wechsels zu jeder Zeit sichergestellt.  
 

Erdgas Ersatzversorgung

Stand: ab 1.10.2023

 Ersatzversorgung - ohne Leistungsmessung

Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto)

Grundpreis in Euro pro Jahr (brutto)

 Verbrauchsstufe 1 (bis 4000 kWh)

15,42

127,48

Verbrauchsstufe 2 (ab 4001 kWh)

14,35

170,90

 Ersatzversorgung - mit Leistungsmessung

Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto)

Grundpreis in Euro pro Jahr (brutto)

Leistungspreis in Euro/Kilowatt/Jahr (brutto)
 

13,30

768,61

31,34

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhalten die Energielieferung, Netznutzungsentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt), Konzessionsabgabe, Energiesteuer, die ab 01.01.2021 anfallenden Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG (CO2-Preis), die Bilanzierungsumlage SLP, die Speicherumlage gemäß §35e EnWG und die derzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Sie können maximal drei Wochen Erdgas aus der Ersatzversorgung beziehen. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Sondervertrag mit günstigeren Preisen und Preisgarantie abzuschließen, den Sie zudem in 100% Ökogas-Qualität beziehen können. 

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