Wärmeplanung für die Energiewende

Warme Räume und warmes Wasser sind gerade in der frostigen Zeit unentbehrlich. Dafür nutzen die meisten deutschen Haushalte noch immer fossile Energien. Allein die Erzeugung von Wärme hat einen Anteil von rund 50 Prozent unseres gesamten Energiebedarfs. Fernwärme bietet eine echte Alternatve für eine umweltfreundliche, zukunftsweisende Wärmeversorgung. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist deshalb ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele zu erreichen und eine CO2-neutrale Wärmeversorgung bis 2040 sicherzustellen. 

Bereits vor der aktuellen Diskussion um das - auf Bundesebene geplante - Wärmeplanungsgesetz, haben die Stadt Frankenthal und die Stadtwerke Frankenthal GmbH deshalb entschieden, die Kommunale Wärmeplanung (KWP) aktiv anzugehen. Das gemeinsame Projekt zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung in Frankenthal und Umgebung ist bereits Ende 2022 gestartet. Im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung Effiziente Wärmenetze" führen die Stadtwerke eine Machbarkeitsstudie zum Bau eines Fernwärmenetzes durch, während die Stadt Frankenthal die Förderung zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) bei der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantragt. 

© Die BBH-Gruppe/BBH Consulting AG

Machbarkeitsstudie Wärmenetz

Stadtwerke Frankenthal führen im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung effiziente Wärmenetze" eine Machbarkreitsstudie zum Bau eines Fernwärmenetzes durch. 

Fördermittel beantragen

Die Stadt Frankenthal beantragt die Förderung zur kommunalen Wärmeplanung bei der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Unser Ziel: eine nachhaltige Wärmeversorgung

Unsere gemeinsame Mission ist es, eine Wärmeversorgung zu etablieren, die nachhaltig, kosteneffizient und zukunftsorientiert ist. Wir streben an:

  • Nachhaltigkeit: Wir setzen auf erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz, um unsere Umweltauswirkungen zu minimieren und den Klimawandel zu bekämpfen.
  • Bezahlbarkeit: Unsere Wärmeversorgung soll für alle Bürgerinnen und Bürger erschwinglich sein. Dies erfordert eine effiziente Ressourcennutzung und eine faire Preisgestaltung.
  • Zuverlässigkeit: Wir arbeiten daran, eine stabile und zuverlässige Wärmeversorgung zu gewährleisten, die Ausfälle minimiert.
  • Innovation: Wir fördern Forschung und Entwicklung, um innovative Technologien zu nutzen und unsere Wärmeversorgung kontinuierlich zu verbessern.

Zeitrahmen

Die Einführunge eines Wärmenetzes und die kommunale Wärmeplanung sind längerfristige Projekte. 

4. Quartal 2022:  Konzeptionierung der kommunalen Wärmeplanung
2. Quartal 2023:  Antragstellung auf Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
4. Quartal 2023:  Start der Bundesförderung
4. Quartal 2024:  Start der kommunalen Wärmeplanung (KWP)
1. Quartal 2025:  Erste Ergebnisse der Planungen

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Zur Eingrenzung des Klimawandels und der damit einhergehenden Folgen, hat die deutsche Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 beschlossen.

Durch die Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Strom und Wärme werden große Mengen an Treibhausgasen verursacht. Diese Treibhausgase haben zur Folge, dass der Klimawandel vorangetrieben wird und es zu einer Zunahme von extremen Wetterereignissen wie Hitzeperioden und Trockenheit oder auch Starkregenereignissen kommt. Das Ziel der Wärmewende ist es, diesen CO2-Ausstoß zu verringern. 

Wir brauchen eine kommunale Wärmeplanung, um alternative Wärmequellen zu finden und eine auf Frankenthal optimal zugeschnittene Wärmeversorgung einzurichten.
 

Die Voraussetzungen und Bedingungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sind von Region zu Region sehr verschieden. Es gibt unterschiedliche Quellen für erneuerbare Energie oder Abwärme, unterschiedliche Gegebenheiten in der Infrastruktur oder den Verbrauchswerten.

Die kommunale Wärmeplanung ist deshalb dafür da, regionale, auf die Stadt oder Kommune zugeschnittene, Lösungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu finden. Dabei geht es zum einen darum mögliche Wärmequellen zu finden, zum anderen jedoch auch darum, den Wärmebedarf und dessen langfristige Entwicklung zu ermitteln.

Die kommunale Wärmeplanung besteht aus vier wesentlichen Schritten:

1. Bestandsanalyse: Diese beinhaltet die Datenerhebung und Ermittlung des momentanen Stands der Wärmeversorgung und des Wärmebedarfes.

2.  Potentialanalyse: Diese kümmert sich um die Ermittlung der Potentiale bezogen auf erneuerbare Energien, Abwärme oder Effizienzsteigerungen der Gebäude an sich, die durch Sanierungsmaßnahmen erreicht werden könnten.

3. Aufstellung eines Zielszenarios: Hier werden die Ergebnisse aus den ersten beiden Punkten zusammengetragen und eine mögliche neue Wärmeversorgungsstruktur dargestellt.

4. Wärmewendestrategie: Hier werden die konkreten Maßnahmen in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Dazu gehört ebenfalls die Ausweisung der voraussichtlichen Versorgungsgebiete mit Fernwärme.

Es ist klar, dass die Wärmeplanung und die Maßnahmen nicht von heute auf morgen umgesetzt sind. Um die sich verändernden Rahmenbedingungen oder Lerneffekte aus Maßnahmen zu berücksichtigen, wird die Wärmeplanung in einem regelmäßigen Rhythmus von 5 Jahren überprüft und angepasst.
 

Die kommunale Wärmeplanung, also das vorher beschriebene Zielszenario mit einem Maßnahmenkatalog und einer Info über die  Wärmeversorgungsgebiete, muss bis einschließlich 30. Juni 2028 in Frankenthal vorhanden sein.
 

Der erstellte Wärmeplan soll Auskunft über die Zukunft der Wärmeversorgung im Stadtgebiet geben. Dieser Plan soll die Eigentümerinnen und Eigentümer zukünftig über die entstehende Energieversorgung in ihrer Umgebung informieren.
 

Eine Energieberatung kann bei den Stadtwerken Frankenthal über die Adresse energieberatung@stw-frankenthal.de angefragt geben. Sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind, werden die Stadtwerke ebenfalls Auskunft über eine mögliche Fernwärmeerzeugung geben.

Die Stadtwerke Frankenthal informieren gerne, sobald es geeignete Förderprogramme gibt.
 

Wie und wann die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung erfolgt, wird durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz geregelt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt dabei sämtliche Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden und die Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Das bedeutet, dieses Gesetz richtet sich an die Gebäudeeigentümer.

Der ursprüngliche Entwurf der GEG-Novelle sah eine strikte Einführung der 65-Prozent-Regel zum 1. Januar 2024 vor. Nachdem dies eine große öffentliche Debatte und auch Diskussionen innerhalb der Regierungsparteien auslöste, wurde diese Frist in einem neuen Entwurf des GEG abgemildert. Die „Abmilderung“ bestand in erster Linie darin, dass die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetz mit der zeitlichen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung verknüpft wurde.

Wenn eine Stadt oder Kommune also nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetztes (WPG) einen Wärmeplan erstellt und die voraussichtlichen Versorgungsgebiete definiert, hat dies direkte Auswirkungen auf das 65-Prozent-Gebot des GEG, das im Anschluss an die Veröffentlichung des Wärmeplans in Kraft tritt.
 

Nein. Bestehende fossil betriebene Heizungen mit Erdöl oder Erdgas können weiterverwendet und dürfen auch repariert werden. Sollte die alte Heizung nicht mehr funktionieren und kann auch nicht mehr repariert werden, muss diese durch eine Heizungsanlage, die den neuen Standards entspricht, mit einer möglichen Übergangsfrist von 5 Jahren ersetzt werden.

Sollten Sie einen Neubau planen, gibt das GEG die neuen Anteile an regenerativen Energien vor. Hierzu zählt z.B. Strom aus Photovoltaik, Bioöl, Holzpellets, Umweltwärme oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.

Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen

In einigen Fällen z.B. bei Mehrfamilienhäusern, dem Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilien-Hauses, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind usw. können Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen auf Sie zukommen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihren Bezirksschornsteinfegern, ob Ihre Heizung von dieser Verpflichtung betroffen sein könnte.

Auch die Verbraucherzentrale ist ein guter Ansprechpartner.  
 

Momentan wird der Einbau einer neuen Heizung nicht von der Stadt Frankenthal gefördert.

Sie können sich bei der Verbraucherzentrale über mögliche Fördermittel informieren.
 

Da die kommunale Wärmeplanung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Wir halten Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden.
 

Weitere Informationen

Deutscher Bundestag, Stellungnahme Stadtwerke Frankenthal GmbH, 1. Juli 2024: 
>> Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen (PDF)

Energieagentur Rheinland-Pfalz, vom 25. Januar 2024:
>> 18.000 Haushalte in Frankenthal und Ludwigshafen sollen künftig mit CO2-freier Fernwärme von der BASF versorgt werden

SWR aktuell, vom 24. Januar 2024:
>> BASF liefert zukünftig Fernwärme für die Vorderpfalz