ERDGAS Ersatzversorgung
Unsere Ersatzversorgung
Was ist die ERDGAS Ersatzversorgung?
Kann der Energieversorger, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern? Kein Problem! Als Haushalts- und Gewerbekunde werden Sie dann automatisch in der Ersatzversorgung von uns, Ihrem Grundversorger in Ihrem Netzgebiet mit Erdgas beliefert.
ERDGAS Ersatzversorgung – Preise der Ersatzversorgung
Preise ab 01.07.2024 (ohne Gasbeschaffungsumlage; Mehrwertsteuersatz 19%)
Ersatzversorgung - ohne Leistungsmessung | Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto) | Grundpreis in € pro Jahr (brutto) |
Verbrauchsstufe 1 (bis 4.000 kWh) | 17,15 | 141,78 |
Verbrauchsstufe 2 (ab 4.001 kWh) | 15,96 | 190,07 |
Ersatzversorgung - mit Leistungsmessung | Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto) | Grundpreis in € pro Jahr (brutto) | Leistungspreis in €/kW/Jahr (brutto) |
14,80 | 850,36 | 34,86 |
Preise ab 01.10.2023 (ohne Gasbeschaffungsumlage; reduzierter Mehrwertsteuersatz 7%)
Ersatzversorgung - ohne Leistungsmessung | Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto) | Grundpreis in € pro Jahr (brutto) |
Verbrauchsstufe 1 (bis 4.000 kWh) | 15,42 | 127,48 |
Verbrauchsstufe 2 (ab 4.001 kWh) | 14,35 | 170,90 |
Ersatzversorgung - mit Leistungsmessung | Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto) | Grundpreis in € pro Jahr (brutto) | Leistungspreis in €/kW/Jahr (brutto) |
13,30 | 764,61 | 31,34 |
Preise ab 01.07.2023 (ohne Gasbeschaffungsumlage; reduzierter Mehrwertsteuersatz 7%)
Ersatzversorgung - ohne Leistungsmessung | Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto) | Grundpreis in € pro Jahr (brutto) |
Verbrauchsstufe 1 (bis 4.000 kWh) | 15,42 | 127,48 |
Verbrauchsstufe 2 (ab 4.001 kWh) | 14,35 | 170,90 |
Ersatzversorgung - mit Leistungsmessung | Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto) | Grundpreis in € pro Jahr (brutto) | Leistungspreis in €/kW/Jahr (brutto) |
13,30 | 764,61 | 31,34 |
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhalten die Energielieferung, Netznutzungsentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt), Konzessionsabgabe, Energiesteuer, die ab 01.01.2021 anfallenden Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG (CO2-Preis), die Bilanzierungsumlage SLP, die Speicherumlage gemäß §35e EnWG und die derzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 7 %.
Die Ersatzversorgung beläuft sich auf maximal drei Monate. In dieser Zeit können Sie einen neuen Energielieferanten suchen.
Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Lieferanten in den drei Monaten abschließen, dann gehen Sie anschließend durch die weitere Energieentnahme in die Grundversorgung über – vorausgesetzt Ihr Jahresverbrauch beträgt weniger als 10.000 Kilowattstunden. Haben Sie einen höheren Jahresverbrauch, dann sind Sie im Anschluss im Rahmen eines Sonderkundenvertrages zu beliefern.
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