Energieausweis für Wohngebäude

Durch den Energieausweis sollen detaillierte Informationen über den Energieverbrauch und die energetische Qualität der Immobilie bereitgestellt werden. Unterschiedliche Faktoren wie Baumaterialien, Wärmedämmung, das Heizsystem sowie andere energetisch relevante Komponenten bilden die Basis für die Energieeffizienz des Gebäudes. 

Bei den Energieausweisen unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. 

Welchen Energieausweis benötigt das Gebäude?

Verbrauchsausweis

Wir benötigen die Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre von Ihnen.

  • für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten: 150 Euro  
  • für jede weitere Wohneinheit zusätzlich: 5 Euro 
     

Falls Sie die Verbrauchsdaten nicht griffbereit haben, können wir diese kostenpflichtig für Sie ermitteln. Für ein Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten kostet dieser Service 25€. Für jede weitere Wohneinheit berechnen wir 5€. 

Bedarfsausweis  

Für die Ausstellung des Bedarfsausweises benötigen wir aktuelle Gebäudepläne und Grundrisse.

  • für Wohngebäude ab 390 Euro 

 
Der tatsächliche Aufwand der Analyse Ihrer Verbrauchsdaten ist inklusive.  

Ihr Vorteil

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Häufige Fragen und Antworten

Bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohngebäuden ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis verpflichtend. 

Wer als Immobilienbesitzer die gesetzlich geltenden Vorgaben nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.  

So muss der Energieausweis bei der Besichtigung des Gebäudes dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden.  

Energieausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig. 

Verbrauchsausweis

Grundlage des verbrauchsorientierten Energieausweises ist der Energieverbrauch der Bewohner in den vergangenen Jahren.  

Eine objektive Auswertung ist damit nicht gegeben, da das individuelle Verhalten der Bewohner deutlichen Einfluss auf die Einstufung des Gebäudes hat. 

Bedarfsausweis

Der bedarfsorientierte Ausweis basiert auf einer aufwendigeren Gebäudeanalyse: Aspekte wie Heiztechnik, Wärmeschutz und ein durchschnittliches Nutzerverhalten sind die Basis für die Berechnung. Da die Auswertung unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner ist, ergibt sich eine objektive und aussagekräftige Bewertung.  

In der Praxis ist der tatsächliche Energieverbrauch jedoch auch immer vom individuellen Nutzerverhalten abhängig.  

Energieausweise dürfen nur von ausstellungsberechtigten Personen ausgestellt werden. Unsere Energieberater bilden sich ständig weiter und verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse und entsprechenden Berechtigungsnachweise zur Ausstellung eines Energieausweises für Wohngebäude. 

Sie haben noch Fragen?

Esther Bernhard

Esther Bernhard

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